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#grenzwertig

Kennst du die Grenzen?

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Sexting, Online-Mobbing, Grabschen auf dem Konzert oder im Bus, „Mutproben“ in der Umkleide – sexuelle Grenzverletzungen körperlicher und nicht körperlicher Form sind ein ernstzunehmendes und weit verbreitetes Problem. Auch unter Jugendlichen. Was meinst du, wie groß ist die Zahl der Betroffenen?

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Richtig! Falsch!

Die richtige Antwort lautet: b) 52% der 14- bis 16-Jährigen, dabei deutlich mehr Mädchen. Betroffen sind insgsamt 52%, in der Mehrzahl Mädchen. Fast ein Drittel der Mädchen musste sogar schon Erfahrungen mit körperlichen Grenzverletzungen machen. Wenn du mehr Daten und Fakten zum Thema suchst, schau mal hier.

Wenn Jugendliche von sexueller Gewalt betroffen sind, stammen die Täter meist aus ungefähr der gleichen Altersgruppe. Forscher haben herausgefunden, dass ein beachtlicher Teil der 14- bis 16-Jährigen selbst schon einmal körperliche oder nichtkörperliche Gewalt ausgeübt haben. Wie viele waren es?

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Richtig! Falsch!

Die richtige Antwort lautet: a) 28%, die meisten Täter sind männlich. 28% der 14- bis 16-Jährigen haben selbst schon sexuelle Gewalt ausgeübt. Und übrigens: Von allen 2019 angezeigten Sexualdelikten wurden fast ein Drittel von meist männlichen Tätern unter 21 Jahren begangen.

Unerwünschte sexuelle Berührungen, Nötigungen und Vergewaltigung – hierbei ist klar: Diese Formen von körperlicher sexueller Gewalt sind eindeutig strafbar. Komplizierter wird es bei nicht körperlicher sexueller Gewalt. Welche der folgenden Handlungen sind aber ebenfalls strafbar?

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Richtig! Falsch!

Die richtige Antwort lautet: a) ungefragte Weiterleitung von Sexting-Inhalten und Exhibitionismus. Exhibitionismus, also das öffentliche Entblößen der Geschlechtsteile, und ungefragtes Rumschicken von Sexting-Inhalten sind strafbar. Aber: Sexting ist nicht prinzipiell ein Verbrechen. Wenn du mehr darüber wissen willst, schau mal hier.

Wenn es zu sexueller Gewalt kommt, kennen sich Täter und (jugendliche) Betroffene meist. Wer steht in Sachen körperliche sexuelle Gewalt bei diesen „Bekannten“ ganz oben auf der Täterliste?

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Richtig! Falsch!

Die richtige Antwort lautet: b) der Partner. Traurig, aber wahr, es ist der Partner. Nur in rund einem Drittel aller körperlichen Fälle kennen sich Täter und Opfer nicht.

Stell dir vor, du bist in einer etwas unklaren Situation, fühlst dich aber tendenziell sexuell belästigt. Was tust du als erstes!

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Richtig! Falsch!

Die richtige Antwort lautet: c) Sag es! Täter*innen sollten wissen, dass ihre Handlung nicht einfach hingenommen werden. Du sagst es, sonst ändert sich nie was! Was als sexuell übergriffig empfunden wird, ist für jede*n Betroffene*n anders. Was deine Grenze ist, soll auch der Täter wissen.

Ein Großteil der von sexueller Belästigung Betroffenen würde sich wünschen, dass jemand eingegriffen hätte. Wie viele Zeug*innen solch einer Situation schreiten wirklich ein?

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Richtig! Falsch!

Die richtige Antwort lautet: b) 11%. Nicht schön: Gerade mal 11% der Zeugen schreiten ein!

Was ist der Hauptgrund dafür, dass so wenige Zeug*innen eingreifen?

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Richtig! Falsch!

Die richtige Antwort lautet: c) Sie glauben, dass ihnen das nötige Training fehlt. Das Bewusstsein scheint immerhin da zu sein, aber 86% der Zeug*innen glauben laut eigenen Angaben, dass ihnen das nötige Training fehlt. Was du tun kannst, wenn du Zeug*in einer Grenzverletzung wirst, erfährst du hier.

Stell dir vor, du wirst Zeuge einer sexuellen Belästigung. Krasse Gewalt ist erst mal nicht im Spiel, du traust dich aber trotzdem nicht, den* die* Täter*in anzusprechen. Was kannst du z.B. dennoch tun?

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Richtig! Falsch!

Die richtige Antwort lautet: b) Du sorgst für Ablenkung, indem du z.B. nach der Uhrzeit fragst, dich in den Weg stellst oder Unruhe verursachst. Du kannst immer etwas tun, und wenn du nur dafür sorgst, das der Täter sich gestört fühlt! Man nennt es Zivilcourage!

Stell dir vor, ein*e Freund*in von dir hat einen sexuellen Übergriff erlebt – was kannst du als erstes tun?

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Richtig! Falsch!

Die richtige Antwort lautet: b) Du gibts der betroffenen Person zu verstehen, dass du für sie da bist und ihr zuhörst, wenn sie darüber reden will. Du solltest niemals etwas ungefragt und gegen den Willen der Betroffenen tun. Wenn du erst mal für sie da bist, ist das die Hauptsache. Was du sonst noch tun kannst, erfähst du hier.

Und zum Schluss: Dickpics! Du bekommst von irgendwem ungefragt Schwanzbilder geschickt – tut zwar nicht körperlich weh, ist aber eklig. Was kannst du tun?

Quelle: pexels: Lalesh Aldarwish
Richtig! Falsch!

Die richtige Antwort lautet: c) Du kannst es bei der Polizei anzeigen, ist strafbar als Verbreitung pornografischer Inhalte nach §184 StGB. Ja, das gilt als Verbreitung pornografischer Inhalte, wenn es gegen deinen Willen geschieht, und somit als Straftat. Aus genau dem Grund ist es auch keine gute Idee, die Bilder weiterzuverbreiten. Und vielleicht würde das der Täter sogar noch cool finden.

Grenzverletzungen
Du hast den Durchblick!
Wenn es um sexuelle Grenzverletzungen geht, hast du ein sehr gutes Gespür dafür, was okay ist und was nicht. Du bist informiert und ziemlich sattelfest im Umgang mit dem Thema. Hilf uns, damit noch mehr sensibilisiert werden und wissen, was sie tun können, wenn sie Grenzüberschreitungen erleben oder beobachten! Schick dazu zum Beispiel einfach dieses Quiz weiter.
Du bist aufmerksam!
Du weißt schon gut Bescheid, wenn es um sexuelle Grenzverletzungen geht. Auf diesem Blog findest du Blogbeiträge, interaktive Infostories und Videos, die dir dabei helfen, sattelfest im Thema zu werden. Teile sie auch mit Freund*innen, um mehr Menschen darauf aufmerksam zu machen.
Der Anfang ist gemacht!
Du hast einen wichtigen ersten Schritt gemacht, indem du dich durch dieses Quiz mit dem Thema auseinandergesetzt hast. Auf dem Blog findest du außerdem interessante Artikel und interaktive Infostories, die dir helfen, noch besser zu verstehen, was wir gemeinsam gegen sexuelle Grenzverletzungen tun können.

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